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AGB Hochzeitsreportagen

In den folgenden AGB für Hochzeitsreportagen wird das Brautpaar als Auftraggeber und Sarah Russ als Auftragnehmerin / Fotografin benannt.

1. AUFTRAG 

(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung, sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar am Ende zur Verfügung gestellt wird. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und  den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

(2) Änderungen am Auftrag, während oder nach Beginn der Produktion, sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind, wie vereinbart, voll zu vergüten.

2. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG 

(1) Die Auftraggeber verpflichten sich zur Übernahme der vereinbarten Kosten. Diese beinhalten den Paketpreis und die Reisekosten (30 km inkl, danach 0,80 € / km). Für Hochzeiten außerhalb Deutschlands + Irlands gibt es eine Reisekostenpauschale, welche für jedes Land variiert. Der Gesamtbetrag enthält die gesetzliche MwSt.

(2) Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 350,- € (Paket KLEINE / INTIME LIEBE) / 750,- € (Paket WILDE LIEBE) / 1.350,- € (FREIE LIEBE) brutto anzuzahlen (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet). Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss und bei Rechnungserstellung sofort fällig, der Restbetrag per Überweisung nach dem Hochzeitstag. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Die Terminreservierungsgebühr ist an folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Sarah Russ
Bank: Solarisbank
IBAN: DE32 1101 0101 5410 8433 44
Betrag: 350,- / 750,- € / 1.350,- €
Betreff: (Rechnungsnummer, siehe separate Rechnung)

(3) Überschreitet der Auftrag den vereinbarten Zeitrahmen, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand mit 350,00 Euro / Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen. 

(4) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

3. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

(1) Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu. 

(2) Soweit nicht anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken. 

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen. 

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. 

(5) Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig ein Verweis auf die Website www.sarahruss.de oder den entsprechenden Social-Media-Kanal zu platzieren.

(6) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist. 

4. ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT

(1) a. Paket KLEINE / INTIME LIEBE:
Die Fotografin liefert die final bearbeiteten Hochzeitsbilder in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 3 Monaten nach dem Fotoshooting. Dafür erhalten die Auftraggeber den Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie mit allen verwertbaren Bildern. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich einverstanden damit, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte, Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden. (Näheres regelt meine Datenschutzerklärung, die Gegenstand dieses Vertrages ist.)

(1) b. Paket WILDE LIEBE:
Die Fotografin liefert die final bearbeiteten Hochzeitsbilder in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 3 Monaten nach der Hochzeit. Dafür erhalten die Auftraggeber den Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie mit allen verwertbaren Bildern.

Die Auslieferung der musikunterlegten Slideshow, sowie der Geschenkbox mit USB-Stick + Fotoausdrucken erfolgt im Anschluss an die Onlinegalerie.
Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich einverstanden damit, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte, Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden. (Näheres regelt meine Datenschutzerklärung, die Gegenstand dieses Vertrages ist.)

(1) c. Paket FREIE LIEBE:
Die Fotografin liefert die final bearbeiteten Hochzeitsbilder in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 3 Monaten nach der Hochzeit. Dafür erhalten die Auftraggeber den Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie mit allen verwertbaren Bildern.

Die Auslieferung der musikunterlegten Slideshow, der Geschenkbox mit USB-Stick + Fotoausdrucken, sowie des Fotoalbums erfolgt im Anschluss an die Onlinegalerie.
Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich einverstanden damit, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte, Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden. (Näheres regelt meine Datenschutzerklärung, die Gegenstand dieses Vertrages ist.)

(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum der Fotografin.

(3) Die Leistungen der Fotografin gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografin auf etwaige Mängel hinzuweisen.

(4) Der vor der Hochzeit ausgehändigte Wedding-Guide dient zur Unterstützung des Brautpaares selbst & ist nicht an Dritte weiterzugeben.

5. VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin den Vertrag auf digitalem Wege per Onlinekauf innerhalb 1 Woche abgeschlossen haben.

Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Zahlung der Terminreservierungsgebühr.

(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretener Gründe, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:

Bis zu drei Monaten vor Beginn der Hochzeit, sind die Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird von der Fotografin einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.

Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.

In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

6. HAFTUNG

(1) Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

(3) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 

7. RECHTE AM EIGENEN BILD / EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

(1) b. Normalpreis OHNE Veröffentlichungsrechte:
Mit Zahlung des Normalpreises wünschen die Auftraggeber keine Veröffentlichung von Bildern, worauf sie selbst oder ihre Gäste zu erkennen sind. 

(1) b. Rabattpreis MIT Veröffentlichungsrechten:
Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin  sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind. Die Fotografin darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin dient. 

(2) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit. 

(3) Sollten sich die Auftraggeber im Nachhinein gegen eine Veröffentlichung entscheiden, ist der Aufpreis zum Normalpreis zu entrichten.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.

(4) Gegenstand dieses Vertrages wird auch die Datenschutzerklärung, welche unter folgender Webadresse aufgerufen werden kann: sarahruss.de/datenschutzerklaerung-hochzeitsreportagen/ 

(5) Die Fotografin nutzt zur Erbringung ihrer Leistung gegenüber ihren Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von ihr betreuten Kunden / Auftraggeber anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen der Fotografin und ihren Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Kunden zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher die Fotografin einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag hat.